Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten (zur eigenen Standortbestimmung)
- Beauftragung durch eine Partei
Oft entstehen dadurch Meinungsverschiedenheiten oder Streit.
Ein unabhängiger, unparteiischer und fachlich kompetenter Sachverständiger kann durch seine sachliche und fachliche Beurteilung Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über
• den Inhalt,
• die Auslegung oder
• die Anpassung eines Vertrages klären
Als freier Sachverständiger für Innentüren,Türausstattung und Zutrittskontrollsysteme erstelle ich entsprechende Gutachten. Professionell, objektiv, unparteiisch und unabhängig.
Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten (zur eigenen Standortbestimmung)
Ein Schiedsgutachten dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.
Ein Beweissicherungsgutachten kann von einer oder beider Parteien über das Gericht beantragt werden, ohne das ein Rechtsstreit anhängig ist.
Ein vom Gericht beauftragtes Gutachten dient zur rechtlichen Bewertung von Streitigkeiten.
Begleitung bei der Bauabnahme von Innentüren und der Türausstattung.
Gerne unterstütze ich sie bereits im Vorfeld mit kompetenter Türfachplanung.
Gerne unterstütze ich sie als zertifizierter Brandschutzbeauftragter und als befähigte Person für Feuerwehrpläne und -laufkarten sowie Flucht- und Rettungspläne.
Mit langjähriger Erfahrung erstelle ich Sicherheitskonzepte für Unternehmen ebenso wie für Städte und Gemeinden. Dies kann herkömmliche Sicherheitsbedrohungen wie auch Lösungsvorschläge für Amoksituationen in öffentlichen Gebäuden, Universitäten oder Schulen umfassen.